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Indien: Zutrittsverbot für Frauen aufgehoben

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Am Freitag, 28. September 2018, wurde vom Obersten Gericht in Indien das Zutrittsverbot für menstruierende Frauen zu einer der heiligsten Stätten, dem Sabarimala Tempel in Kerala (Südindien) aufgehoben. Mädchen und Frauen zwischen 10 und 50 Jahren haben nun ebenso wie Männer das Recht, den Tempel zu betreten und den Gott Ayyappan zu verehren.

Bei der Verlesung des Urteils, hat der Präsident des Obersten Gerichtshofs – Dipak Misra – außerdem noch hinzugefügt:

Die Gesellschaft muss sich einer Veränderung ihrer Vorstellungen unterziehen.

In Indien trägt die Menstruation nämlich das Stigma der Unreinheit und führt häufig zum Ausschluss menstruierender Frauen aus der Gemeinschaft. So z.B. von Tempeln, aber auch von den Orten des gemeinschaftlichen Kochens und Essens.

Bemühen, das Zutrittsverbot zu Tempeln aufzuheben, gibt es bereits seit 1991. Nikita Azad, die seit 2015 für eine Gleichberechtigung der Frauen in Hinblick auf die religiöse Verehrung kämpft, freut das jetzige Urteil. Sie gibt aber auch zu bedenken, dass ein gesellschaftliches Umdenken seine Zeit braucht. Für die Abschlussarbeit ihres Masterstudiums der Frauenforschung recherchiert sie derzeit an der Oxford University zum Thema Menstruation und Kapitalismus.

Nach dem Abschluss will sie selbst nach Indien fahren und den Schrein (endlich) selbst besuchen. Ein Vorhaben, das sie vermutlich  mit vielen anderen Frauen teilt. Der Sabrimala Tempel, der sich auf der Spitze eines Berges befindet, ist nämlich jedes Jahr Ziel von Millionen von Pilgern – und in Zukunft dann wohl auch von Pilgerinnen.

Frauen vor einem Tempel in der südindischen Stadt Kanyakumari

Die Verwaltung des Tempel-Komplexes akzeptiert das Urteil. Es gibt aber auch schon Gegenstimmen, die versuchen diesen Erfolg für Frauen wieder rückgängig zu machen.

 

Weitere wichtige Errungenschaften:

Der Aufhebung des Zutrittsverbots sind in Indien zwei weitere bahnbrechende Urteile vorangegangen. Und zwar, dass Ehebruch sowie einvernehmlicher Geschlechterverkehr homosexueller Personen keinen Straftatbestand mehr darstellen. Hinweise dafür, dass das Oberste Gericht in Indien zunehmend liberaler wird.

Regenbogenfahnen im Ort Aluva im Bundesstaat Kerala

 

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