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Selbstbestimmung: „Frauenkörper werden häufig als gesellschaftliches Eigentum betrachtet“

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Körperliche Selbstbestimmung ist für Frauen weltweit keine Selbstverständlichkeit.
In vielen Staaten wird Abtreibung grundsätzlich unter Strafe stellt, körperliche Selbstbestimmung rechtlich eingeschränkt.

 Jessica Mosbahi ist Referentin für Menschenrechte und Politik bei medica mondiale. Im Interview beantwortet sie wichtige Fragen.

Was ist körperliche Selbstbestimmung, und warum ist das Thema wichtig?

Selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden, ist ein Menschenrecht. Allen Menschen wird zugestanden, zu entscheiden, ob und mit wem sie sexuelle Beziehungen eingehen, ob sie dabei verhüten, und ob und wann sie schwanger werden möchten.

Wie steht es um das Recht auf Selbstbestimmung weltweit?

Obwohl alle Menschen ein Recht auf Selbstbestimmung haben, wird es Frauen und Mädchen regelmäßig abgesprochen. Das ist leider ein weltweites Phänomen. Auch in Europa beobachten wir derzeit den Trend, Frauenrechte weiter einzuschränken. So hat Polen sein strenges Abtreibungsrecht noch einmal verschärft. Schwangerschaftsabbrüche sind seitdem faktisch unmöglich.

Warum wird die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen angegriffen? Wer hat ein Interesse daran?

Hinter den Einschränkungen stehen bestimmte Geschlechterbilder. Bis heute betrachten viele Regierungen, religiöse Institutionen, aber auch Privatpersonen Frauenkörper als Eigentum, über das Staat, Gesellschaft und Familie mitbestimmen dürfen. Wenn sich Frauen dagegen auflehnen und auf ihre Rechte beharren, werden sie als Gegnerinnen traditioneller Familienwerte kritisiert.

Wie können wir uns als Einzelpersonen dagegen wehren?

Ein wirksames Mittel ist, dem Thema Aufmerksamkeit zu schenken. Wir können uns informieren, Informationen mit Freundinnen teilen und unsere Solidarität mit Frauenrechtsorganisationen und Protestbewegungen in anderen Ländern ausdrücken. Wenn wir alle gegen die täglichen Menschenrechtsverletzungen aufstehen, kann das tatsächlich einen Unterschied machen, auch für Frauenrechte in anderen Ländern.

Senatorin Julia Unterberger kritisiert scharf die derzeitige Diskussion im Parlament.

Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte zu Beginn der Legislaturperiode wiederholt erklärt, dass sie das Gesetz Nr. 194 über das Recht auf Schwangerschaftsabbruch niemals abändern werde. Dies sei jedoch nur auf formaler Ebene zutreffen.

Julia Unterberger: „In Wirklichkeit zielt sie mit dieser Änderung darauf ab, die Anwendung des Gesetzes noch schwieriger zu machen und die Frauen unter Druck zu setzen. Diese Aushöhlung des Gesetzes steht in krassem Gegensatz zur historischen Abstimmung, mit der das Europäische Parlament vor wenigen Tagen vorgeschlagen hat, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen“.

Mit dieser Regelung werden Abtreibungsgegnerinnen und -Gegner in Beratungsstellen integriert, die dann Frauen von einem Abbruch abraten und in ihnen Schuldgefühle erzeugen. So werden die Beratungsstellen von sozial-gesundheitlichen Einrichtungen zu ideologischen Schlachtfeldern. Alles, wie immer, auf Kosten der Frauen“.

Schon heute seien Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, vor allem in den von rechten Parteien verwalteten Regionen, einer wahren Tortur ausgesetzt. Aufgrund der wenigen verfügbaren Einrichtungen und der großen Zahl von Ärzten die aus Gewissensgründen einen Eingriff ablehnen, seien viele Frauen gezwungen, in andere Regionen oder gar ins Ausland zu gehen.

ICHFRAU:

Wenn Frauen ungewollt schwanger werden, sind alternative Angebote auszubauen:

Es braucht finanziellen wie auch sozialen Beistand.
Unabhängige Beratungsstellen, die unterstützt werden sollen
Unterkünfte für junge, meist alleinerziehende Mütter, die wenig sozialen Rückhalt und finanzielle Möglichkeiten haben,
Alternative Adoption oder Pflegefamilien
Freie Wahl der betroffenen Frau

 

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