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Mit Start am Montag, 21. Oktober, finden in Südtirol zum fünften Mal die Aktionstage Equal Pension Days statt. Die verschiedenen vom Zusatzrentenfonds Pensplan, dem Patronat KVW-ACLI sowie den Frauen im KVW organisierten Veranstaltungen, machen auf die (finanzielle) Situation von Frauen im Alter aufmerksam und informieren rund um das Thema Frauen und Vorsorge. Den Auftakt macht die Impulsveranstaltung „Wer schließt die Rentenlücke? Finanzbildung und Zusatzvorsorge als Schlüssel zu mehr CHANCENgleichheit“ am 21. Oktober um 11 Uhr an der Freien Universität Bozen, zu der Pensplan in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Chancengleichheit einlädt.

Wie haben diese Aktionstage zum Anlass genommen, um mit Michela Morandini, der Gleichstellungsrätin der Autonomen Provinz Bozen, ein Interview zu führen und vorab schon einigen Fragen nachzugehen.

Frau Morandini, worum geht es beim Equal Pension Day?

An diesem Tag wird auf die Pensionslücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam gemacht, zuungunsten der Frauen.

Wie sind die Zahlen in Südtirol? Wie groß sind die Unterschiede in den Pensionen zwischen Männern und Frauen in Südtirol?

Das ASTAT hat im Oktober 2019 einen Überblick über die Rentensituation des Südtirolerinnen und Südtiroler veröffentlicht. Im Jahr 2017 lag das durchschnittliche Renteneinkommen eines Mannes bei 22.722 Euro, jenes einer Frau bei 15.275 Euro. Folglich ergibt sich ein Gender Pension Gap von 32.8 %. Das heißt, wenn das Renteneinkommen eines Südtiroler Mannes hundert beträgt, erhält eine Rentnerin durchschnittlich 32.8 % weniger. Die Geschlechter-Altersvorsorgelücke ist viel größer als die Lohnlücke. Diese betrug 2017 17.2 %.

Was können Frauen tun, um sich vor Altersarmut zu schützen?

Die Gründe für den Pension Gap sind unterschiedliche.  So unterscheiden sich die Erwerbsbiografien von Frauen und Männer in der Regel immer noch stark: Typische „Frauenberufe“ werden geringer bezahlt, Frauen haben häufiger Unterbrechungen in ihrer Erwerbsbiografie, sie arbeiten häufiger in Teilzeit und in prekären Arbeitsverhältnissen und übernehmen gehäuft Familienaufgaben und sind somit Doppelbelastungen ausgesetzt.  All diese Gründe führen dazu, dass Pensionsbeiträge fehlen. So vielfältig die Gründe sind, so vielfältig sind auch die Maßnahmen zur Vorsorge. Es ist klar, dass auf gesellschaftlicher Ebene gehandelt werden muss. Dies gilt z. B. für die vorherrschenden Geschlechterstereotype, die dazu führen, dass „Fürsorgearbeit“ hauptsächlich noch von Frauen gemacht wird und somit viele Frauen nicht arbeiten oder mit Unterbrechungen und in Teilzeit arbeiten. Studien zeigen, dass besonders das zweite Kind einen Einfluss auf die Erwerbsbiografie der Mutter hat. Zudem stehen die Wirtschaft und die Unternehmen in der Verantwortung, familienfreundliche Arbeitsmodelle für beide Eltern anzubieten. Die vorherrschende Unternehmenskultur spielt dabei eine wichtige Rolle. Wobei wir wieder beim gesellschaftlichen Wandel wären.

Auf individueller Ebene gilt für jede Frau, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Rente zu machen und sich z. B. zu informieren, welche Formen der Zusatzvorsorge es gibt. Es gilt, bewusste Entscheidungen unter Einbindung aller Beteiligten, z. B. der eigenen Familie, zu treffen und eine gute Finanzplanung durchzuführen.

Werden derzeit auch politisch Schritte gesetzt, um dieser Ungleichheit zu begegnen?

Das Bewusstsein über diese Ungleichbehandlung und die Konsequenzen für die direkt Betroffenen und die Gesellschaft ist, meiner Wahrnehmung nach, auf politischer Ebene vorhanden. Allerdings bräuchte es einen radikalen gesellschaftlichen Wandel mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen auf mehreren Ebenen. Nichtdestotrotz wurden in Südtirol verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die vor allem darauf abzielen, die Beitragslücke zu schließen. Beitragslücken kommen zustanden, wenn Personen nicht arbeiten, geringfügig (z. B. in Teilzeit) oder in prekären Arbeitsverhältnissen arbeitet. Seit 2005 gibt das  Land Südtirol Eltern die Möglichkeit, Rentenbeiträge freiwillig zu zahlen. Eine Mutter oder ein Vater, die aufgrund von Kindererziehung keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, kann die Beiträge für Ihre Rentenversicherung freiwillig in das INPS einzahlen. Sofern es sich um Eltern mit Kleinkind bis zu 3 Jahren handelt, unterstützt die Region diese die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung mit einem Zuschuss. Um den Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten kann über ein Patronat angesucht werden. Zudem wird Einiges in die Sensibilisierung und Beratung von Unternehmen zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf getan, damit es zu geringfügigen Arbeitsausfällen kommt. Der Weg ist jedoch noch lang und die Wirkung von Einzelmaßnahmen eingeschränkt.

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