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Menschenrechte und Geburt

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Heute ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Ein Gedenktag, der an die Verabschiedung der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 erinnert und jedes Jahr aufs Neue die Frage nach deren Einhaltung stellt.

Für den heutigen Beitrag sind wir im Rahmen unserer derzeitigen Sonderausstellung „Birth Cultures – Geburtskultur – Cultura di nascita“ der Frage nachgegangen, wie es sich mit Menschrechten rund um das Thema Geburt verhält.

Foto: Archiv Frauenmuseum, Meran

Ethische und rechtliche Grundlagen für eine respektvolle Geburtshilfe sind in mehreren Dokumenten zu finden.

  1. Die Rechte für schwangere und gebärende Frauen
    … sind in zahlreichen internationalen Menschenrechtsabkommen verankert, darunter in der Universellen Deklaration der Menschenrechte oder der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen.
  2. Die Rechte des Kindes vor, während und nach der Geburt
    … beruhen u.a. auf der Wiener Resolution der Internationalen Studiengemeinschaft für Pränatale und Perinatale Psychologie und Medizin und der UN-Konvention zu den „Rechten des Kindes“, in der 1990 das Kind erstmals mit seinen eigenen Rechten gesehen wurde.

Grundlage für alles Genannte ist dabei Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Da es sich bei vielen Erklärungen, wie auch jener der Menschenrechte, um Ideale und keine Gesetzestexte handelt, haben sie vor Gericht keine Gültigkeit. Das ist unter anderem auch ein Grund, warum Menschenrechte oft missachtet werden. Umso wichtiger ist der Einsatz von Bewegungen und Organisationen wie Amnesty International, die sich weltweit für den Schutz der Menschenrechte einsetzen.

Foto: Archiv Frauenmuseum, Meran

Im konkreten Zusammenhang mit Geburt sind es vor allem verschiedene Initiativen, Organisationen und aktivistische Aktionen, die auf die (fehlende) Einhaltung der Menschenrechte aufmerksam machen. Drei möchten wir genauer vorstellen:

  • Auf das Thema der Gewalt in der Geburtshilfe macht die weltweite Aktion „Roses Revolution“ aufmerksam. Ins Leben gerufen wurde die Aktion 2011 von der spanischen Geburtsaktivistin Jesusa Ricoy. Jedes Jahr am 25. November (dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen) sind Frauen aufgefordert dort, wo sie Gewalt während der Geburt, in der Schwangerschaft oder im Wochenbett erlebten, einen Brief und eine Rose niederzulegen, als Zeichen und Forderung für eine würdevolle Geburtsbegleitung. 2018 wurden 25 Prozent aller geburtshilflichen Institutionen in Deutschland mit Rosen bedacht.
  • Die Initiative „Save the Girl Child“ gibt es seit 2012, gestartet vom indischen Gynäkologen Ganeh Rakhi. Im Mittelpunkt steht, die Abtreibung von weiblichen Föten zu verhindern, die in Indien trotz des Verbots aus dem Jahr 1994 immer noch gängige Praxis ist. Deshalb bot der Gynäkologe Gratisgeburten für weibliche Babys an und wurde auch öffentlich dafür angefeindet. Ähnliches gilt auch für China. Aufgrund der jahrzehntelangen Ein-Kind-Politik „fehlen“ heute 30 bis 40 Millionen Frauen. Das hat verheerende gesellschaftspolitische Folgen. Die Organisation „Women’s Rights Without Frontiers“ (Frauenrechte ohne Grenzen) führt die indische Kampagne weiter.
  • Der Dokumentarfilm „No woman, no cry“ von Christy Turlington macht auf die Tatsache aufmerksam, dass jedes Jahr auf der ganzen Welt hunderttausende Frauen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben, weil sie keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Um dem auch aktiv entgegenzuwirken gründete Turlington 2010 die Organisation „Every Mother Counts“. Seither entstehen weltweit Gesundheitsprogramme: Sie ermöglichen vielen Frauen Zugang zu „qualitätsvoller, respektvoller und gerechter Mutterschaftsfürsorge“.

Mit diesem Einblick in den Themenkomplex der Menschenrechte rund um Geburt laden wir Sie ein, unsere Sonderausstellung zu besuchen und weitere spannende Informationen zu entdecken.

 

Yvonne Rauter

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