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Menschenrechte und Geburt

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Heute ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Ein Gedenktag, der an die Verabschiedung der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 erinnert und jedes Jahr aufs Neue die Frage nach deren Einhaltung stellt.

Für den heutigen Beitrag sind wir im Rahmen unserer derzeitigen Sonderausstellung „Birth Cultures – Geburtskultur – Cultura di nascita“ der Frage nachgegangen, wie es sich mit Menschrechten rund um das Thema Geburt verhält.

Foto: Archiv Frauenmuseum, Meran

Ethische und rechtliche Grundlagen für eine respektvolle Geburtshilfe sind in mehreren Dokumenten zu finden.

  1. Die Rechte für schwangere und gebärende Frauen
    … sind in zahlreichen internationalen Menschenrechtsabkommen verankert, darunter in der Universellen Deklaration der Menschenrechte oder der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen.
  2. Die Rechte des Kindes vor, während und nach der Geburt
    … beruhen u.a. auf der Wiener Resolution der Internationalen Studiengemeinschaft für Pränatale und Perinatale Psychologie und Medizin und der UN-Konvention zu den „Rechten des Kindes“, in der 1990 das Kind erstmals mit seinen eigenen Rechten gesehen wurde.

Grundlage für alles Genannte ist dabei Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“