Nach der langen Debatte um das Sexualstrafrecht in Deutschland, wurden jetzt strengere Gesetze verabschiedet. Nun müssen Opfer von sexueller Gewalt sich nicht mehr körperlich verteidigen, damit die Tat als Vergewaltigung eingestuft wird. Nun reicht ein “Nein”. Der erkennbare Wille der betreffenden Person ist ausschlaggebend.