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„Frauenmarsch-Donne in marcia“ lässt nicht locker!

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Am 11. Mai 2011, vor elf Jahren, wurde die Istanbul-Konvention zur Vorbeugung und Bekämpfung gegen Gewalt an Frauen unterzeichnet.

Am Mittwoch, 11. Mai um 18 Uhr am Waltherplatz in Bozen wird daher ein Flashmob organisiert, um Politik und Gesellschaft zu sensibilisieren und zum Handeln anzuregen! Alle können sich beteiligen und das Lied „Canción sin miedo“ von Vivir Quintana, vorerst in spanischer Sprache und ein zweites Mal in einer deutsch-italienisch-ladinischen Version, mitsingen. Dabei soll erneut auf die Forderungen des Frauenmarsches und der Wichtigkeit der Instanbul-Konvention aufmerksam gemacht werden.

Die Istanbul-Konvention von 2011 wurde im Jahre 2013 auch von Italien ratifiziert, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einem Phänomen welches „Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben“.

Im Allgemeinen sind Sicherheit und Stabilität eher den Männern garantiert, während die “symbolische Ungleichheit” einen großen Einfluss auf den Werdegang der Frauen und Mädchen hat. Vor allem die Mädchen investieren viel Einsatz in ihre Ausbildung und sind ihren männlichen Schulkameraden in Hinblick auf die Ergebnisse meist deutlich überlegen. Diese Überlegenheit spiegelt sich dennoch nicht in ihren Arbeitschancen wider. An dieser Stelle sei bemerkt, dass gerade Südtirol einen der italienweit höchsten Anteile an Frauen hat, die nach dem ersten Kind aus der Arbeit ausscheiden.

Die wachsende Präsenz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verändert aber grundlegend die traditionelle Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern, laut dessen der Mann einer bezahlten Arbeit nachging und sich die Frau der Hausarbeit und Pflege widmete. Die “Doppelrolle”, mit der sich die beschäftigten Frauen – zwischen beruflichen Verpflichtungen und der Haus- und Pflegearbeit – konfrontiert sehen, und die vielen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, denen sie ausgesetzt sind (die Benachteiligung in Bezug auf die Chancen bezüglich Karriere und Bezahlung in einer Arbeitswelt mit männlich geprägtem Organisationsaufbau, die Rentenversicherungen, Teilzeitarbeiten, etc.), lassen sich durch strukturelle aber auch kulturelle Aspekte, wie z. B. das Fortbestehen von Geschlechterstereotypen, erklären.

Was den Bereich der Bildung angeht, erteilt die Istanbul-Konvention klare Anweisungen “Lernmittel zu Themen wie der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Aufhebung von Rollenzuweisungen, gegenseitigem Respekt, gewaltfreier Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und dem Recht auf die Unversehrtheit der Person in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen. Zurzeit erleben wir sogar eine Phase des Rückschritts mit Frauen, die wieder vor allem als Körper und dann erst als Person wahrgenommen werden. Die Folgen sind natürlich sehr schwerwiegend mit weit verbreiteten Formen des Machtmissbrauchs, der Dominanz und Gewalt gegenüber Frauen und einem Wiederaufleben von eigentlich schon als ausgestorben betrachteten Modellen.

https://www.unwomen.de/informieren/internationale-vereinbarungen/die-istanbulkonvention.html

Sarah Trevisiol

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