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Frauenquote in der Wirtschaft – was hat sich getan?

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Das Jahresende bietet immer Anlass Forderungen, Vorhaben, Versprechen, Maßnahmen etc. Revue passieren zu lassen und nach dem aktuellen Stand zu fragen.

Am Ende von 2019 machen wir deshalb – mit Blick auf das Jahr 2020, in dem das Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetzes des Landes Südtirol seit einem Jahrzehnt bestehtFrauen in der Wirtschaft zum Thema.

  • Seit dem Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetzes des Landes Südtirol von 2010 muss jedes Geschlecht mit mindestens einem Drittel in Landesgremien und Landesgesellschaften vertreten sein.
  • Seit 2012 gilt in Südtirol, dass in „Aufsichts- und Verwaltungsräten in Gesellschaften des Landes, der Gemeinden oder Bezirkskörperschaften […] [k]eines der beiden Geschlechter mit mehr als zwei Dritteln vertreten […] [sein darf, andernfalls wird] die Bestellung unwirksam.“ (ëres Nr. 4/2012, S. 5-6)
  • Italienweit ist 2012 auch die sog. „quote rosa“ oder „legge Golfo-Mosca“ (LEGGE 12 luglio 2011, n. 120 und LEGGE 23 novembre 2012, n. 215) in Kraft getreten. Diese schreibt börsennotierten Gesellschaften und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung vor, dass in neu bestellten Verwaltungs- und Aufsichtsräten bis 2015 eine Frauenquote von 20% und ab 2015 eine Frauenquote von 30% Prozent einzuhalten ist. Anderweitig drohen Sanktionen.