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Erfreuliches aus der Meraner Stadtpolitik

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Vorgestern Abend hat der Meraner Gemeinderat den Aktionsplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2019-2024 einstimmig genehmigt. Es ist dies bereits der zweite mehrjährige Gleichstellungs-Aktionsplan der Stadt, der vom Referat für Chancengleichheit der Stadtgemeinde Meran in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessen-, Fokusgruppen und Vereinen ausgearbeitet wird. Im Jahr 2009 hat Meran als erste Gemeinde in Südtirol die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet und den Plan für 2013-2017 erstellt. Damit bekennt sich die Stadtgemeinde Meran seit nunmehr über 10 Jahren zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern und den damit verbundenen Verpflichtungen.

Wir freuen uns über die Verabschiedung des neuen Gleichstellungs-Aktionsplans 2019-2024 und werden sicherlich konstruktiv bei dessen Umsetzung mitarbeiten!

Frauenquote in der Wirtschaft – was hat sich getan?

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Das Jahresende bietet immer Anlass Forderungen, Vorhaben, Versprechen, Maßnahmen etc. Revue passieren zu lassen und nach dem aktuellen Stand zu fragen.

Am Ende von 2019 machen wir deshalb – mit Blick auf das Jahr 2020, in dem das Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetzes des Landes Südtirol seit einem Jahrzehnt bestehtFrauen in der Wirtschaft zum Thema.

  • Seit dem Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetzes des Landes Südtirol von 2010 muss jedes Geschlecht mit mindestens einem Drittel in Landesgremien und Landesgesellschaften vertreten sein.
  • Seit 2012 gilt in Südtirol, dass in „Aufsichts- und Verwaltungsräten in Gesellschaften des Landes, der Gemeinden oder Bezirkskörperschaften […] [k]eines der beiden Geschlechter mit mehr als zwei Dritteln vertreten […] [sein darf, andernfalls wird] die Bestellung unwirksam.“ (ëres Nr. 4/2012, S. 5-6)
  • Italienweit ist 2012 auch die sog. „quote rosa“ oder „legge Golfo-Mosca“ (LEGGE 12 luglio 2011, n. 120 und LEGGE 23 novembre 2012, n. 215) in Kraft getreten. Diese schreibt börsennotierten Gesellschaften und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung vor, dass in neu bestellten Verwaltungs- und Aufsichtsräten bis 2015 eine Frauenquote von 20% und ab 2015 eine Frauenquote von 30% Prozent einzuhalten ist. Anderweitig drohen Sanktionen.