Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen.
Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“
Wozu verpflichtet die Istanbul-Konvention?
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen (ganzheitliche Gewaltschutzstrategie). Im Fokus steht geschlechtsspezifische Gewalt. Darunter wird jede Form von Gewalt verstanden, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt. Deshalb können die Vertragsstaaten Opfer (häuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention mit einbeziehen.
Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet:
- Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
- Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern.
- Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten.
- Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote.
- Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer.
Außerdem sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die widerstreitenden Interessen zwischen Opferschutz und Freiheitsrechten gewalttätiger Personen sorgfältig abzuwägen (opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab).
Gewalt an Frauen: Konvention von Istanbul auch in Südtirol umsetzen
Auch Italien hat die Istanbul Konvention unterzeichnet, doch die Umsetzung geht langsam voran.
Im Oktober 2023 trat der Vertrag für die Europäische Union in Kraft, die damit ebenfalls Vertragspartei des Übereinkommens wurde. Es handelt sich um das umfassendste internationale Rechtsinstrument, das verbindliche Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen festlegt.
SÜDTIROL: Ulrike Oberhammer, Präsidentin des Landesbeirates Südtirol gibt an, dass mit dem Gleichstellungsaktionsplan AEQUITAS der Landesbeirat für Chancengleichheit den Einsatz gegen Gewalt an Frauen im Netzwerk stärken wird.
Mit der Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle würden zudem alle Dienste und Aktionen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen unterstützt.