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Von damals bis heute: Wie wurden Frauenrechte zu Menschenrechten?

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Vergangene Woche wurde der Internationale Tag der Menschenrechte begangen. Dass Frauenrechte Menschenrechte sind war in den Gesetzen und v.a. in der konkreten Umsetzung dieser nicht immer vorgesehen und ist bis heute keine Selbstverständlichkeit. Doch wann wurden Frauenrechte erstmals als Menschenrechte anerkannt?

Wir, Mütter, Töchter, Schwestern, Vertreterinnen der Nation, verlangen, in die Nationalversammlung aufgenommen zu werden. In Anbetracht der Tatsache, dass Unwissenheit (…) oder Missachtung der Rechte der Frauen die alleinigen Ursachen des öffentlichen Elends und der Korruptheit der Regierung sind, haben wir uns entschlossen, in einer feierlichen Erklärung die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Frau darzulegen. Olympe de Gouges, 18. Jahrhundert, Frankreich

1789: Frankreich – Erste Schritte Richtung Menschenrechte

Die ersten menschenrechtlichen Regelungen, wie die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, hatten Frauen noch nicht berücksichtigt. ‚Mensch‘ bedeutete nach damaliger Auffassung ‚Mann‘. Die frühen Menschen- und Bürgerrechte standen entsprechend nur Männern zu.

1791: Olympe de Gouges – Widerstände gegen reine Männerrechte

Im Zuge der Französischen Revolution entstanden Frauenclubs, die sich für Frauenrechte stark machten. Sie verlangten, Frauen den Männern gleichzustellen, die vollen Bürgerrechte zu gewähren und wählen zu lassen. Eine ihrer Vordenkerinnen war die Feministin Olympe de Gouges. Sie verfasste 1792 die  Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, in der sie unter anderem schrieb: „Die Verfassung ist null und nichtig, weil an ihrer Ausarbeitung die Mehrheit der Bevölkerung … nicht mitgewirkt hat.“

1948: Entwurf Menschenrechtserklärung – Menschenrechte oder doch nur Männerrechte?

Noch beim Entwurf des Texts für die Menschenrechtserklärung von 1948 war heftig diskutiert worden, ob es „Menschen“ oder „Männer“ heißen sollte. Schließlich aber setzte sich der Begriff „Menschen“ durch. Menschenrechte gelten demnach universell für alle Menschen, für Frauen genauso wie für Männer. Darüber hinaus betont die Präambel ausdrücklich „den Glauben an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“.

1946: Etablierung der UN-Frauenrechtskommission – CSW

Schon 1946 hatte der UN-Wirtschafts- und Sozialrat mit der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW) ein Gremium geschaffen, das sich ausdrücklich der Gleichstellung, Frauenförderung und Frauenrechten widmen sollte. Die 45 Mitglieder aus allen Teilen der Welt tagen einmal im Jahr, um den Stand der Fortschritte zu prüfen und Standards und Maßnahmen zur Förderung von Frauenrechten zu erarbeiten.

1966: Mehr Nachdruck für Frauenrechte – erste Nachbesserungen

Um weiteren Aspekten aus der Menschenrechtserklärung mehr Nachdruck zu verleihen, hatten die Vereinten Nationen bereits 1966 zwei Menschenrechtspakte verabschiedet, deren Regelungen ausdrücklich auch Frauen gelten. Beide Pakte traten 1976 in Kraft.

1979: Internationaler Katalog von Rechten für Frauen und Mädchen – CEDAW

Die Allgemeine Menschenrechtserklärung reicht als bloße Absichtserklärung nicht aus, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu sichern. Mit der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW), welche im Dezember 1979 verabschiedet wurde, haben die Vereinten Nationen versucht, diese Lücke zu schließen. Die Konvention legt einen internationalen Katalog von Rechten für Frauen und Mädchen fest und definiert, welche Verpflichtungen Staaten haben, um sicherzustellen, dass Frauen diese Rechte genießen können. Mehr als 180 Staaten haben die Konvention ratifiziert.

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