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Wie man aus einer Anklägerin eine Angeklagte macht

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Parastou Forouhar, The critical eye, Kunstverein Aschaffenburg, 2006

Die iranische Künstlerin und Aktivistin Parastou Forouhar berichtet von ihrer letzen Iran-Reise im November 2016:

Am 16. November 2016 reiste ich nach Teheran, um meiner Eltern, Parvaneh und Dariush Forouhar, die vor 18 Jahren im Zuge einer Reihe politischer Morde durch Agenten des Geheimdienstes der Islamischen Republik Iran bestialisch getötet wurden, zu gedenken. Ich hatte vor, an ihrem Todestag eine Gedenkfeier in ihrem Haus abzuhalten. Wegen des Schaltjahrs fiel der Tag auf den 21. November.

Zwei Tage vor diesem Termin, spät am Vormittag, erhielt ich einen Anruf. Auf dem Display stand „Anonym“. Der Anrufer stellte sich als „vom Ministerium“ vor und begann mir in einem aufdringlichen Monolog „brüderliche Ratschläge“ bezüglich meines Vorhabens zu erteilen und die Konsequenzen aufzuzählen, welche meine Missachtung seiner „Ratschläge“ nach sich ziehen würde.

„Wir werden nicht zulassen, dass die Konterrevolutionäre diesen Anlass für ihre Zwecke missbrauchen“, wiederholte er die alte Leier, die ich nun schon seit Jahren anhören muss.

Ihn zu unterbrechen war nicht möglich. Wir redeten gleichzeitig. Auf meine geäußerten Zweifel an der Legitimität solcher anonymen Anrufe zur Übermittlung offizieller Richtlinien reagierte er mit Wiederholungen seiner Routine-Sätze in zunehmender Lautstärke.

Am selben Nachmittag, als ich vom Einkaufen zurückkam, standen zwei Männer vor meinem Elternhaus. Sie redeten mit unserem Haushälter, der auf der Türschwelle stand. Die Männer hatten sich als Beamten des Einwohnermeldeamts vorgestellt und dem älteren Herrn ausführliche Fragen über das Haus und dessen Bewohner gestellt. Sie hatten sogar seinen Personalausweis abfotografiert. Als ich dazu kam und die Männer nach ihren Dienstausweisen befragte, brachten sie zunächst seltsame Ausreden vor, bis sie sich endlich als Offiziere der Sicherheitskräfte auswiesen. „Wir wollten keine Unruhe stiften und den alten Mann nicht verängstigen“ gaben sie als Begründung ihrer Vortäuschung an. Sie seien da, um meine Sicherheit zu gewährleisten und ich solle Ihnen dankbar sein.

Als sie mich nach unserem Programm für die geplante Veranstaltung am Jahrestag fragten, reagierte ich mit einer Frage nach dem angeordneten „Befehl von Oben“.

„Sie dürfen die Zeremonie abhalten, so wie die Jahre zuvor“, sagte einer der Offiziere, obwohl es allgemein bekannt ist, dass seit Jahren jegliche Zusammenkunft an diesem Tag verboten wird. Ich war sprachlos.

  1. November, der Todestag meiner Eltern. Obwohl mir das Verbot offiziell nicht mitgeteilt wurde, wurde es auch in diesem Jahr in voller Härte durchgesetzt. Die Agenten erschienen zahlreich und versperrten die Zugangsstraßen zu meinem Elternhaus. Diejenigen, die an der Veranstaltung teilnehmen wollten, wurden gehindert, schikaniert, abfotografiert, einige sogar kurzfristig im Gewahrsam genommen.

Meine Fragen nach der Begründung des Verbots und der Stelle, die sie angeordnet hatte, wurden ignoriert oder mit dem Satz erwidert: „Wir führen nur unsere Befehle aus.“

Trotz des anhaltenden Verbotes der Gedenkversammlung ist die mediale Präsenz und die Anteilnahme am Schicksal meiner Eltern in den vergangenen Jahren spürbar gewachsen. Das ist ermutigend und erfüllt mich mit Trost und Hoffnung. Jedoch habe ich den Eindruck, dass diese Erinnerungsarbeit stets von meiner alljährlichen Herbstreise nach Teheran abhängt. Und dass ohne mein Engagement das Schicksal meiner Eltern zu einer traurigen Geschichte verkümmern und sein Protestpotential für die Zukunft verstummen würde.

Das Informationsministerium als Ankläger

Am 22. November folgte ich der Vorladung einer Behörde der Teheraner Staatsanwaltschaft, die für die Angelegenheiten der „Sicherheit“ zuständig ist; ich sollte mich zu einer Klage äußern, die gegen mich eingeleitet worden war.

Der Ermittlungsrichter, ein schmaler Geistlicher um die vierzig, saß hinter seinem Schreibtisch und blätterte in einem Papierstapel: Ausdrucke aus dem Internet. Hier und da erkannte ich die Bilder meiner Kunstwerke.

Er fragte mich ausführlich nach meiner Ausbildung, beruflichen Aktivitäten, Familienstand und ähnlichem. Dann fragte er mich nach dem Namen aller Medien, die mich je interviewt oder meine Texte veröffentlicht hatten, nach dem Themenbereichen solcher Veröffentlichungen, nach den Feldern aller meiner gesellschaftlichen Aktivitäten, nach allen „Sitzungen“ an denen ich je teilgenommen hatte usw. Ich antwortete so kurz und irrelevant wie möglich, was ihn mürrisch machte.

Als ich ihn nach dem Inhalt der Klage gegen mich und der Identität der Kläger fragte, verschob er die Antwort auf den nächsten Termin in Anwesenheit der „Sachkundigen“ meiner Akte. Die Sitzung kam mir wie ein obligatorisches Vorspiel vor.

Bei der nächsten Sitzung wurde mir mitgeteilt, dass der Kläger kein geringerer als das Informationsministerium der Islamischen Republik sei. Das Ministerium beschuldigte mich der „Propaganda gegen das System“ und  der „Beleidigung von Sakrosanktem“. Diese Beschuldigungen sind fester Bestandteil des Justizjargons der Islamischen Republik gegen Oppositionelle. Sie decken jede kritische Bemerkung gegen das Regime und dessen Doktrin, die als Religion auslegt wird, ab. Die bei diesem Termin anwesenden zwei „Sachkundigen“ stellten sich mir als „vom Ministerium“ vor.

Eine verkehrte Welt: Das Ministerium, dessen Agenten die brutalen Morde an meinen Eltern begangen haben, haben mich, die Klägerin, nun verklagt. Wohlgemerkt sind solche Vorgänge ein immer wiederkehrendes Muster im System des iranischen Staates. Die Opfer werden verklagt und somit zu Tätern gemacht, um sie zum Schweigen zu erpressen.

Kunstwerke als Vorwand

Die nächste Sitzung dauerte mehrere Stunden und begann mit Ansprachen der drei anwesenden Beamten. Solche Reden beinhalten viele Standardsätze, die ich inzwischen auswendig kenne. Es geht immer um irgendwelche „Feinde und Verräter“ die gegen „den heiligen Staat“ und „das gläubige Volk“ „intrigieren“ und mich und mein Anliegen „für ihre Zwecke missbrauchen“. Es geht um den Ruf der Islamischen Republik und um irgendwelche „Ehre“ die verteidigt werden müsse, um die „rote Linie“ die ich überschritten habe, um „die brüderlichen Ratschläge“, die ich ignoriert und „die Geduld des Systems“, das ich strapaziert habe. Standardgemäß für solche Gespräche wurden meine Einwände abgewürgt.

Später wurden als konkrete Beweise für meine Schuld unter anderem zwei meiner Kunstwerke ausgeführt: Die Installation „Trauerfeier“ aus dem Jahr 2003 und der „Countdown“ aus dem Jahr 2008.( http://parastou-forouhar.de/portfolio/funeral/ –  http://parastou-forouhar.de/portfolio/countdown/ )

Parastou Forouhar, Countdown, 2008

Bei den beiden Installationen handelt es sich um eine Anzahl von Kunstobjekten, deren Formen aus Bürostühlen, bzw. Sitzsäcken abgeleitet sind. Auf jedes dieser Kunstobjekte sind Ausschnitte von religiösen Bannern appliziert worden. Solche Banner, eine Mischung aus Kalligrafie, Mustern und grellen Farben, werden im Iran als Massenware hergestellt und bei der Trauerzeremonie für den dritten Schiitischen Imam, Imam Hussein, als Ausstattung eingesetzt. Sie werden als Fahnen aufgehängt; die Innen- und Außenwände von diversen Gebäuden werden mit diesen Tüchern abgedeckt, aber auch Rednerpulte, Bühnen, Treppen Geländer, LKWs, Busse, PKWs und einiges mehr. Sie werden zu Applikationen, die sich über das Stadtbild ziehen.

Die „Sachkundigen“, einer nach dem anderen, hielten hitzige Reden gegen diese Werke und stellten manche absurde Behauptungen auf, wie zum Beispiel, dass ich „die Stühle“ der Konterrevolution als Ausstattung für ihre konspirativen Treffen zu Verfügung stelle.

Als der Ermittlungsrichter an die Reihe kam, schaute er grimmig auf die Abbildungen der erwähnten Kunstwerke und erklärte, die Schuldigkeit der Objekte spräche für sich selbst: „Die Applikation solcher heiligen Tücher auf diverse Stühle ist eine unverzeihliche Provokation und eine deutliche Beleidigung der Sakrosankten.“ „Sie missbrauchen ihre Kunst, um Propaganda gegen das System zu betreiben“, fügte er hinzu.

Alle meine Argumente prallten an seinem Dogma ab. Seine tiefe Unkenntnis über Kunst machte meine hartnäckigen Versuche zum Dialog zunichte.

Vorläufig frei mittels einer Bürgschaft

Letztendlich stimmte er dem Antrag der „Sachkundigen“ zu, die Ermittlungen gegen mich weiterzuführen. Dann kündigte er mir in einer „brüderlichen“ Geste an, dass ich bis auf weiteres mittels einer Bürgschaft frei bleiben könne und auch ausreisen dürfe. Er werde mich vorladen, sobald ihm die neue Ermittlungsergebnisse vorlägen.

Bei der folgenden Sitzung, während der Büroleiter die Formalie der Bürgschaft abwickelte, stellte mir der Richter einige Fragen über den politischen Werdegang meines Vaters. Die Fragen seien nicht relevant für die Akte, er stelle sie nur aus pure Neugierde, merkte er an. Seine Geschichtskenntnisse schienen mir nicht größer als seine Kunstkenntnisse zu sein. Während ich widerwillig erzählte, schaute er auf seinen Monitor und murmelte einige Sätze, die er las, die mir bekannt vorkamen.  „Sie lernen Geschichte nicht über Wikipedia, oder?“, fragte ich ihn.

Er ignorierte meine Frage. Ich nannte ihm eine Webseite, die ein umfassendes Archiv von politischen Dokumenten meiner Eltern beinhaltet. Das Archiv hatte ich nach jahrelanger Vorbereitung letzten Sommer ins Netz gestellt. Kurze Zeit später stutzte der Richter: „Der Zugang zu dieser Seite ist aber gesperrt.“  Er kehrte zu Wikipedia zurück und ich musste nur lachen über die ungewollte Komik der Situation.

Verwüstung des Elternhauses

Eine weitere Klage, der ich während meiner Tage in Teheran nachgegangen bin, betrifft die wiederholten Einbrüche in meinem Elternhaus. Das Haus, welches immer mehr dem kollektiven Gedächtnis der iranischen Gesellschaft angehört, wurde im April und Dezember 2015 zur Zielscheibe von arglistigen Einbrüchen. Zahlreiche Erinnerungsstücke wurden dem Ort entrissen. Die Spuren der Einbrecher bezeugten eine massive Durchsuchung und Verwüstung des Ortes.

Der Einbrecher, angeblich ein Alleintäter(!), wurde im Sommer von der Kriminalpolizei ausfindig gemacht. Er hatte angegeben, die entwendeten Gegenstände auf einem Hehlermarkt verhökert und, viel wichtiger, über einen Mittelsmann versucht zu haben, die Besitzurkunde des Hauses zu fälschen, um es schlussendlich zu verkaufen.

Am 29. November tagte das Gericht in dieser Angelegenheit, zu der ich als Klägerin vorgeladen war. Der „Alleintäter“ dementierte nun seine vorliegenden Geständnisse und behauptete, dass er zu einer Falschaussage gezwungen worden sei, zum Teil durch körperliche Züchtigung. Er stellte die Geschehnisse so dar: Am Tag des Einbruchs sei er zufällig auf seinem Motorrad an meinem Elternhaus vorbeigefahren. Die Haustür stand bereits offen. Aus Neugierde betrat er das Haus und fand die Räume in einem Zustand der Verwüstung vor. Er habe nur die Besitzurkunde, die auf dem Boden lag, zusammen mit zwei kleinen Gegenständen mitgenommen und den „gespenstischen Ort“ schnell verlassen. Seine Beute habe er bei der Verhaftung den Beamten übergeben. Immer wieder bat er um Verzeihung und beanspruchte einen Freispruch.

Der Richter kam selten zu Wort und stellte dem Angeklagten auch keine Fragen, die der Wahrheitsfindung hätten helfen können. Die Fragen, die ich ihm stellte, beantwortete der Mann mit einer weinerlichen Stimme und verwickelte sich dabei in zahlreiche Widersprüche. Nach und nach wurde mir klar, dass er die Wahrheit nicht sagen, seine Mittäter nicht benennen und die Umstände seiner „Falschaussage“ nicht preisgeben würde. Er versuchte nur, Mitleid zu erregen, um ein mildes Urteil zu erlangen. Immer wieder erzählte er von seinem harten Leben, seinem Kind, seiner Frau und seinen alten Eltern, die ohne ihn jegliche Lebensgrundlage verlieren würden.

Der Prozess war ein Schauplatz der Verlogenheit und der Korruption und entzog mir jeglichen Orientierungssinn in dieser Angelegenheit.

Ich war wieder in Deutschland, als der Richter sein Urteil verkündete, bei dem die Aussage des Angeklagten vor Gericht völlig außen vor gelassen worden war. Meine Anwältin legte wegen mangelhafter Ermittlungen Widerspruch ein. Nun bleibt abzuwarten, was der Richter für ein endgültiges Urteil fällen wird.

Eine andere Gedenkveranstaltung

Der 9. Dezember war der Tag des Gedenkens an den Schriftsteller Mohammad Mokhtari und Mohammad Jafar Pouyandeh, zwei weiteren Opfern der politischen Morde vom Herbst 98.Zusammen mit Maryam, die Witwe von Mohammad Mokhtari bin ich zu dem Friedhof gefahren, auf dem die beiden Schriftsteller nebeneinander begraben sind. Der Schriftstellerverband hatte an diesem Ort, wie die Jahre zuvor, zu einer Versammlung aufgerufen.

Als wir ankamen, herrschte eine besatzungsähnliche Präsenz der Sicherheitskräfte. Die Besucher wurden daran gehindert, den Friedhof zu betreten. Sie wurden schikaniert und abfotografiert. Dann griffen die Agenten die friedlich versammelte Menschenmenge als Reaktion auf vereinzelte Protestrufe an. Einige worden zusammengeschlagen, weggezerrt und verhaftet. Auch Nasser Zarafshan, der Anwalt, der uns, die Familienangehörigen der Opfer der politischen Morde vom Herbst 98, während der Ermittlungsphase vertreten hatte, wurde in Gewahrsam genommen. Sein junger Sohn Mazdak wurde brutal zusammengeschlagen und verhaftet.

Auch diese Aktion zeigt den erhöhten Druck auf diejenigen, die sich aktiv gegen das Vergessen der politischen Morde vom Herbst 98 einsetzen.

Zwei Tage danach besuchte ich Herrn Zarafshan in seiner Kanzlei. Mazdak, der nun auf Kaution frei gelassen worden war, war anwesend, sein Gesicht geschwollen und blau angelaufen. Vater und Sohn bereiteten eine Anklage gegen die Sicherheitskräfte vor, trotz der bitteren Erfahrung, dass unsere Anklagen bis dato keine Gerechtigkeit hatten erzielen können.

„Charta der Bürgerrechte“

In der letzten Woche meines Aufenthalts in Teheran kündigte Präsident Rohani eine Gesetzesvorlage zu den Zivilrechten der Bevölkerung mit folgenden Worten an: „Meine ehrwürdigen Landsleute, lassen sie uns gemeinsam unsere Rechte besser erlernen und nachdrücklicher bewahren.“

Auch wenn die große Verkündung mich im Angesicht meiner Erlebnisse nur zynisch stimmte, hielt ich Ausschau nach Resonanzen. Ein Taxifahrer sprach für viele, als er sagte, dass er lieber die schöne Phrase eines Lächelnden anhörte als die arrogante Direktive eines Grimmigen. Dann erzählte er mir ausführlich von seinen alltägliche Begegnungen und Beobachtungen und sagte anschließend: „Das Überleben in diesem Moloch ist mehr dann je erschwert, jedoch möchte man seinen Anstand nicht verlieren und die Hoffnung auf eine Besserung nicht aufgeben.“ Er strahlte eine traurige Zuversicht aus, der ich oft in Teheran begegne und die mich zutiefst berührt. „Kopf hoch!“ sagte er mir liebevoll beim Abschied.

Ich verließ Teheran. Wohl wissend, dass das Verfahren gegen mich, von dem die Freiräume meiner künftigen Entscheidungen abhängen werden, weitergeführt wird.

„Fantomas“ in Teheran

Kurz danach reiste ich nach Wien, um die Premiere eines Theaterstück zu besuchen, das von meiner Geschichte erzählt. Das Stück ist eine herrliche Mischung aus Fakten und Fiktionen, humorvoll und tragisch zugleich. Die zweite Hauptrolle neben meiner Person ist ein Comicfigur namens Fantomas, die mich nach Teheran begleitet, um „den Kampf gegen die bösen Mächte“ aufzunehmen. Er springt durchs Fenster, taucht in meinem Elternhaus auf, stellt detektivische Nachforschungen an, macht philosophische Anmerkungen und vieles mehr, stets bekleidet mit einem trashigen Kostüm und einer pinkfarbenen Maske, begleitet von einer Stofftierkatze. Auch wenn er in dem Stück seine Mission nicht erfüllen kann, wird seine schillernde Präsenz in Erinnerung bleiben.

Und wenn ich beim nächsten Mal einer Vorladung folge und im Richterbüro den „Sachkündigen“ gegenüber sitze und mir ihre alte Leier aufs Neue anhöre, werde ich bestimmt an meinen  Freund Fantomas denken und innerlich lachen.

Parastou Forouhar, 22.01. 2017

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