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Binden und Tampons gleich hoch besteuert wie Luxusgüter

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Eine Tatsache, die vor allem hinsichtlich ihrer Abschaffung, auch bei den Landtagswahlen im Oktober dieses Jahres schon Thema war. Informationen dazu, wer und welche Parteien sich in Südtirol dafür einsetzen können, kann in der Kampagne „3 ? an die Kandidat_innen zu Gender und Feminismus und was sie dazu versprechen“ nachrecherchiert werden.

Bislang alles beim Alten: Binden, Tampons und andere Monatshygieneartikel für Frauen (wie Menstruationstassen oder –schwämme usw.) sind nach wie vor mit 22% IVA (Imposta sul Valore Aggiunto) besteuert. Das ist die übliche, gleichzeitig aber auch die höchste Klasse, die auch für Autos, Luxusgüter, Bekleidung, technische Gerate, Getränke und Produkte fürs Haus/Einrichtung gilt.

Eine niedrigere Besteuerung – 10% oder 4% – ist für Grundgüter, leicht verderbliche Güter sowie für einen Großteil der Lebensmittelprodukte vorgesehen.

Grafik aus dem Artikel „Il tartufo è un bene primario, gli assorbenti no“ von Milena Gabanelli https://www.corriere.it/dataroom-milena-gabanelli/iva-assorbenti-in-italia/f12ec14a-424d-11e8-9398-f8876b79369b-va.shtml

Im Umkehrschluss heißt das, dass Monatshygieneartikel nicht als essenzielle oder Grundgüter angesehen werden.

Diese (Ab)Wertung, die mit der hohen Besteuerung von Artikeln, die von Personen, die menstruieren regelmäßig gebraucht werden, einhergeht, hat in Italien aber auch in anderen Ländern Kritik und Proteste hervorgebracht.