Am Freitag, 28. September 2018, wurde vom Obersten Gericht in Indien das Zutrittsverbot für menstruierende Frauen zu einer der heiligsten Stätten, dem Sabarimala Tempel in Kerala (Südindien) aufgehoben. Mädchen und Frauen zwischen 10 und 50 Jahren haben nun ebenso wie Männer das Recht, den Tempel zu betreten und den Gott Ayyappan zu verehren.
Bei der Verlesung des Urteils, hat der Präsident des Obersten Gerichtshofs – Dipak Misra – außerdem noch hinzugefügt:
Die Gesellschaft muss sich einer Veränderung ihrer Vorstellungen unterziehen.
In Indien trägt die Menstruation nämlich das Stigma der Unreinheit und führt häufig zum Ausschluss menstruierender Frauen aus der Gemeinschaft. So z.B. von Tempeln, aber auch von den Orten des gemeinschaftlichen Kochens und Essens.
Bemühen, das Zutrittsverbot zu Tempeln aufzuheben, gibt es bereits seit 1991. Nikita Azad, die seit 2015 für eine Gleichberechtigung der Frauen in Hinblick auf die religiöse Verehrung kämpft, freut das jetzige Urteil. Sie gibt aber auch zu bedenken, dass ein gesellschaftliches Umdenken seine Zeit braucht. Für die Abschlussarbeit ihres Masterstudiums der Frauenforschung recherchiert sie derzeit an der Oxford University zum Thema Menstruation und Kapitalismus.