Anlässlich der kommenden Landtagswahlen möchten wir mal kurz die Geschichte aufrollen. Sooo lange ist es noch nicht her, dass Frauen wählen dürfen und sie mussten stark um dieses Recht kämpfen.
Nahezu überall auf der Welt wurde alles Mögliche erfunden, um Frauen dieses Recht zu verweigern. An erster Stelle stand “die Natur” der Frau. Mit allen Mitteln wurde versucht glaubhaft zu machen, dass es sich dabei nicht etwa um eine gesellschaftliche Zuweisung zu Kinder und Herd handle, sondern um ihr “ureigenes Wesen”.
In Skandinavien und Großbritannien befürchete man im 19. Jahrhunder Konflikte in der Familie, sodass nur ledige und verwitwete Frauen ein kommunales Wahlrecht erlaubt wurde, denn die Familie würde ja schon würdig von Ehemännern vertreten.
Bei uns in Italien, wie auch in Belgien oder Bulgarien hingegen war es genau umgekehrt. Verheiratete Mütter wurde das kommunale Wahlrecht zugestanden. Hier war die Begründung, dass sie “wertvoller” waren. Komisch, zwischen Männern und Vätern hat man nie unterschieden, um sie zur Urne zu lassen …
Auswüchse dieser Art, um die antifeministische Haltung zu rechtfertigen, gab es noch einige: In Italien – wie auch in Österreich und Spanien – wurde Prostituierten das Walhrecht zunächst vorenthalten, in Griechenland mussten die Frauen eine bestimmte Schulbildung nachweisen, in England, Ungarn und Island mussten sie ein bestimmtes Alter haben.